Stadtwerke Laage

Aktuelle Informationen aus Ihrem Stadtwerk

 

 

 

Wichtige Informationen zur (vorläufigen) Insolvenz der Stadtwerke Laage GmbH

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, 

mit Beschluss des Amtsgerichts Rostock, Az. 61a IN 456/25, wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stadtwerke Laage GmbH angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde

Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters
Hoge Gutsche Walter (PG)
Rosa-Luxemburg-Str. 8
18055 Rostock

 bestellt. Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist kurzfristig auszugehen, hierüber informieren wir gesondert.

Aufgrund des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens wird der Geschäftsbetrieb der Stadtwerke Laage GmbH eingestellt werden. Selbstverständlich ist Ihre Versorgung jedoch ohne jede Einschränkung weiter gewährleistet.

Für die einzelnen Bereiche Fernwärme, Strom und Gas bedeutet dies folgendes:

1. Fernwärme
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Bützower Wärme GmbH gewinnen konnten, zum 17.11.2025 den Bereich Fernwärme zu übernehmen. 

In einem ersten Schritt werden daher am 17.11.2025 und am 18.11.2025 durch uns Ihre Zähler abgelesen, um sodann die Endabrechnungen zu erstellen. Diese erhalten Sie weiterhin von uns. Im Falle von Nachforderungen sind diese sodann an die Insolvenzmasse zu zahlen, im Falle von Guthaben erfolgt eine zeitanteilige Aufteilung und Informationen zur Erstattung durch die Insolvenzverwaltung. Hierzu werden Sie jeweils gesondert informiert.

Für jedwede Fragen zur weiteren Versorgung steht nunmehr die Bützower Wärme GmbH zur Verfügung, von welcher Sie auch zeitnah ein Angebot zum Vertragsschluss erhalten.

Der Kundenservice steht Ihnen ab sofort zur Verfügung:

Bützower Wärme GmbH
Kühlungsborner Straße 38 a
18246 Bützow

kundenservice(at)buetzowerwaerme.de
Tel.: 038461 57717

Bereitschaftsdienst: 0172 317 65 83

Der Kundenservice ist nur zu kontaktieren, sofern keine Wärme an der Kundenanlage anliegt.

Damit die Bützower Wärme GmbH alle Ihre Fragen zur weiteren Versorgung bestmöglich beantworten kann, ist auch eine weitere Bürgersprechstunde geplant am 26.11.2025, 19 Uhr, im Vereinshaus in Laage, Am Sportplatz 4.

2. Strom und Gas
Für den Bereich Strom und Gas konnten wird die WEMAG AG gewinnen, Ihnen ein Angebot zu im Durchschnitt derzeit deutlich günstigeren Konditionen zu unterbreiten.

Hier ist ein Wechsel aber erst zum 01.12.2025 geplant. Hierzu werden Sie in den nächsten Tagen Ablesekarten – wie üblich für die Jahresabrechnungen – erhalten. Die Endabrechnung mit allen weiteren Informationen wird dann im Nachgang durch uns gefertigt und Ihnen übermittelt.

Damit der Wechsel für Sie möglichst einfach verläuft, besuchen Sie bitte folgende Internetseite:

www.wemag.com/laage

Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt. Außerdem finden Sie auf der Seite alle wichtigen Kontaktdaten des Kundenservice sowie die Termine und Standorte der mobilen Kundenberatung der WEMAG AG.

Wir danken Ihnen für Ihre bisherige Treue und halten Sie weiterhin informiert.

Ihre Stadtwerke Laage GmbH

 

Vorsicht: Vermeintliche Energiepartnerin in Laage unterwegs

Den Stadtwerken Laage liegen Hinweise vor, die auf unseriöse Haustürgeschäfte hindeuten. Eine Dame, die sich als Energiepartnerin/Vertriebspartnerin vorstellt, verteilt in der Recknitzstadt Visitenkarten und bittet um Kontaktaufnahme mit einem Energieversorgungsunternehmen. So wird scheinbar versucht, bei den Kunden an Zählerdaten zu gelangen. 

Wir, die Stadtwerke Laage, raten dringend zur Vorsicht bei derartigen Hausbesuchen oder Haustürgeschäften. Unsere Mitarbeiter sind derzeit nicht im Stadtgebiet unterwegs, um Ihre Zähler abzulesen oder Daten zu erfragen. Außerdem können sich unsere Kollegen vor Ort grundsätzlich als Mitarbeiter der Stadtwerke Laage ausweisen.

Wird man unerwünscht kontaktiert, sollte man sich Namen, Firma und Telefonnummer des Fremden notieren. Wer Unterstützung benötigt, kann sich gern an die Mitarbeiter:innen der Stadtwerke Laage unter der Telefonnummer
038459 669-22 oder per E-Mail info(at)stadtwerke-laage.de wenden.

 

Preisänderung im Bereich Fernwärme zum 01.04.2024

Werte Kund:innen, folgende Preise gelten im Bereich Fernwärme ab dem 01.04.2024.

 

 

Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme entlasten die Endverbraucher

Werte Kund:innen, die Situation auf dem Energiemarkt ist angespannt und unübersichtlich. Durch die Energiepreis-Krise sehen sich Versorger und Kunden seit vergangenem Jahr besonderen Herausforderungen und steigenden Energiepreisen ausgesetzt. Die Bundesregierung hat zur Abmilderung dieser Problematik und Entlastung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.
Für Kund:innen, die auch schon von der Soforthilfe im Dezember 2022 profitiert haben, gelten die Preisbremsen ab dem 01. März 2023. Zusätzlich werden diese mit der sogenannten Entlastungserstreckung rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar umgesetzt.
Für Kund:innen, die für Gas und Wärme bisher noch keine Soforthilfe bekommen haben (im Regelfall Kundengruppen mit einem Verbrauch > 1,5 GWh), gelten die Preisbremsen bereits ab dem 01. Januar 2023. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die Preisbremsen sind für die jeweiligen Endverbraucher (private Haushalte sowie kleine Betriebe und Großverbraucher bzw. Industrie) je nach Energieform unterschiedlich gestaltet. Private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe müssen keine Erstattungsanträge stellen. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Versorgungsunternehmen (Stadtwerke Teterow) durch niedrigere Abschläge bzw. niedrigere Endabrechnungen auf Basis des bestehenden Vertrags. Lediglich anspruchsberechtigte Letztverbraucher, die im Wege der registrierenden Leistungsmessung beliefert werden (RLM-Messung – in der Regel ab 1,5 Mio. kWh/a), müssen ihrem Erdgaslieferanten in Textform mitteilen, dass die Voraussetzungen für ihre Anspruchsberechtigung vorliegen, wenn sie dies nicht schon im Rahmen der Dezember-Soforthilfe gemacht haben.

 

 

Strompreisbremse für Haushalte und kleine Unternehmen

  • Preisdeckel bei 40 Cent/kWh (brutto) für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs; in der Regel basierend auf dem Jahresverbrauch von 2022
  • für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis entsprechend des gewählten Tarifs berechnet
  • Entlastung greift mit dem Abschlag für März 2023
  • schriftliche Information Ende Februar über neuen Abschlag und Verrechnung der Monate Januar und Februar
  • Entlastung ist zunächst auf das Jahr 2023 begrenzt, Bundesregierung kann bis 30. April 2024 verlängern
  • mit dem Abschlagsrechner des Branchenverbands BDEW kann die voraussichtliche Entlastung berechnet werden 


Gaspreisbremse für Haushalte und kleine Unternehmen

  • Preisdeckel bei 12 Cent/kWh (brutto) für 80 % des Jahresverbrauchs; gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage für den
  • Erstattungsbetrag ist der im September 2022 vorausgesagte Jahresverbrauch (in der Regel basierend auf Ihrem Gesamtverbrauch im Jahr 2021)
  • für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Arbeitspreis Ihres vertraglich vereinbarten Tarifs
  • Entlastung greift mit dem Abschlag für März 2023
  • schriftliche Information über neuen Abschlag und Verrechnung der Monate Januar und Februar
  • vorerst auf das Jahr 2023 begrenzt; Bundesregierung kann bis 30. April 2024 verlängern
  • mit dem Abschlagsrechner des Branchenverbands BDEW kann die voraussichtliche Entlastung berechnet werden


Wärmepreisbremse für Haushalte und kleine Unternehmen

  • Preisdeckel bei 9,5 Cent/kWh (brutto) für 80 % des Jahresverbrauchs; gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage für den
  • Erstattungsbetrag ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch (in der Regel basierend auf Ihrem Gesamtverbrauch im Jahr 2021)
  • für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Arbeitspreis Ihres vertraglich vereinbarten Tarifs
  • Entlastung greift mit dem Abschlag für März 2023
  • schriftliche Information über neuen Abschlag und Verrechnung der Monate Januar und Februar
  • vorerst auf das Jahr 2023 begrenzt; Bundesregierung kann bis 30. April 2024 verlängern


Zudem informieren wir unsere Kund:innen zeitnah schriftlich darüber, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken. 

 

Energiespartipps Ihrer Stadtwerke Laage

Der Energieverbrauch in Ihrem Haushalt ist abhängig von der Haushaltsgröße, dem Verbrauch der einzelnen Geräte und dem persönlichen Nutzerverhalten. Achten Sie daher auf die Energieeffizienz und setzen Ihre Geräte sehr bewusst ein. Das reduziert Ihre Energie­ und Wasserkosten und ist gut für die Umwelt. Wir unterstützen Sie gern mit den nachfolgenden Tipps:

Heizung, Lüften und Warmwasser

Hätten Sie´s gewusst? Der größte Energieverbraucher im Haushalt ist Ihre Heizung!
Rund 45 Prozent der Energie in Privathaushalten (inkl. PKW) wird für die Heizung eingesetzt, weitere 10 Prozent für die Trinkwassererwärmung. Mit ein paar einfachen Tricks lässt sich bei der Heizung eine Menge Energie und Geld einsparen. Die regelmäßige Wartung und Prüfung durch einen Fachbetrieb des Handwerks sichert den effizienten Betrieb der Anlage.

Auf die Raumtemperatur achten

Jedes Grad Celsius weniger Raumtemperatur reduziert den Energieverbrauch und damit die Heizkosten um rund 6 Prozent. Niedriger als 15 Grad sollte die Raumtemperatur aber nicht sein: Kühlen einzelne Räume zu sehr aus, kann dort Feuchtigkeit aus der Luft kondensieren und Schimmelbildung einsetzen.In Thermostatventile investierenDie Anschaffung programmierbarer Thermostatventile lohnt sich. Sie regeln die Temperatur flexibel und vollautomatisch nach Wunsch. Beispielsweise wird tagsüber bei Abwesenheit während der Arbeitszeit die Temperatur abgesenkt, am Abend bei Anwesenheit erhöht und in der Nacht wieder automatisch gesenkt.

Heizlüfter und Radiatoren nur gezielt einsetzen

Immer häufiger werden elektrische Direktheizgeräte für die Steckdose als Alternative zur Zentralheizung empfohlen. Davon ist abzuraten: Ein Dauerbetrieb wird sehr teuer! Die Geräte sind auch nicht für Dauerbetrieb ausgelegt und daher nur unter Aufsicht zu betreiben. Außerdem kann ein übermäßiger gleichzeitiger Gebrauch vieler solcher Geräte zur Überlastung des Hausanschlusses oder des Ortsnetzes führen.

Die Türen bleiben zu!

Türen zu unbeheizten Räumen wie etwa dem Schlafzimmer oder dem ungenutzten Gästezimmer sollten geschlossen bleiben. Sonst zieht wärmere, aber auch wesentlich feuchtere Luft aus den geheizten Wohnräumen in die kalten Zimmer. Kühlt die warme Luft dann ab, besteht hier Schimmelgefahr.

Mit Rollläden Energie sparen

Sie haben Rollläden an den Fenstern? Schließen Sie diese im Winter bereits bei Einbruch der Dunkelheit. Der Wärmeaustausch nach außen wird reduziert, weil sich zwischen Rollladen und Fenster eine isolierende Luftschicht bildet.

Richtig Lüften ist unverzichtbar

Ohne ausreichende Lüftung können Feuchteschäden und Schimmel entstehen. Vermeiden Sie aber Dauerlüften über gekippte Fenster! Kurzes Querlüften ist hier die effizienteste Methode. Stellen Sie während des Lüftens die Heizkörperventile ab.

Duschen statt Baden

Duschen statt Baden bringt eine Ersparnis von bis zu 70 Prozent an Energie- und Wasserverbrauch. Jedes Grad Celsius weniger bei der Duschtemperatur spart rund 3 Prozent, 5 statt 6 Minuten Duschen rund 15 Prozent Energie ein. Beim Einseifen oder Zähne putzen sollte außerdem das Wasser abgestellt werden.

Hier hilft der Fachbetrieb

Ist die Heizung in die Jahre gekommen, sollte man einen professionellen Heizungs-Check durchführen lassen, um zu prüfen, ob sie noch effizient arbeitet. Zum Beispiel garantiert ein hydraulischer Abgleich die einwandfreie Funktion der Heizkörper. Danach werden alle Heizkörper wieder gleichmäßig mit Wärme versorgt.

Stromspartipps: Wie können Sie Ihre Verbräuche senken?

Große Verbraucher aufspüren

Oft wissen wir nicht, wie viel Strom ein Gerät tatsächlich verbraucht. Durch das Nachmessen mit einem Strommessgerät lassen sich große und kleine Stromverbraucher aufspüren. Die Messgeräte kann man sich kostenlos beim Energieversorger oder der Verbraucherzentrale ausleihen.

Backen ohne Vorheizen

Vorheizen ist nur bei wenigen Gerichten notwendig. Vor dem Backen nicht benötigte Bleche und Roste entfernen. Umluft statt Ober-/Unterhitze, eine geschlossene Backofentür sowie ein voll ausgenutzter Backraum sparen zusätzlich Energie.Hinweis: Unbedingt die Nachwärme nutzen. Der Braten wird auch knusprig, wenn der Backofen etwa zehn Minuten vor Ende der Gardauer ausgeschaltet wird.Der richtige Topf zum KochenKochtopf passend zur Größe der Kochstelle wählen und auf einen ebenen Boden und gut schließenden Deckel achten. Schräg aufliegende Deckel lassen so viel Wärme entweichen, dass bis zu der dreifachen Menge an Strom verbraucht wird. Für lang kochende Gerichte den Schnellkochtopf einsetzen und bis zu 30 Prozent Strom einsparen.Hinweis: Sowohl der Backofen als auch die Kochstellen sollten nicht zum Heizen benutzt werden.

Lebensmittel abkühlen lassen

Kühl- und Gefriergeräte an einen kühlen Ort stellen und Gefrierfächer abtauen, wenn sich eine Eisschicht gebildet hat. Lebensmittel vor dem Einräumen gut abkühlen lassen. Häufiges und langes Öffnen der Gerätetür kostet Energie. Übersichtlich einsortierte Lebensmittel ersparen mühsames Suchen und schaffen Platz. Hinweis: Die Lüftungsgitter an der Rückwand der Geräte frei von Staub halten und auf eine ungestörte Luftzirkulation achten.

Waschtemperatur reduzieren

Einen Großteil der Energie benötigt die Waschmaschine für das Erhitzen von Wasser. Die Stromkosten sinken also mit der Waschtemperatur und der Wassermenge. Besonders sparsam wäscht, wer ein Eco-Programm nutzt: Beim neuen Programm „Eco 40-60“ kann für 40 Grad bzw. 60 Grad geeignete, normal verschmutzte Baumwollwäsche zusammen gewaschen werden. Außerdem: Flecken vorbehandeln und auf eine Vorwäsche verzichten.

Geschirrspülmaschine voll beladen

Die Nutzung einer Geschirrspülmaschine ist immer energie-, zeit- und wassersparender als das Spülen von Hand. Die Geschirrspülmaschine sollte aber möglichst voll beladen angeschaltet werden. Das Vorspülen unter fließendem Wasser kann grundsätzlich entfallen. Abschaltbare Steckdosenleisten Fernseher, Stereoanlage, PC und Co. zählen zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Bei Nichtgebrauch sollten sie vom Netz genommen werden, das spart vor allem bei älteren Geräten pro Haushalt bis zu 100 Euro im Jahr.

Moderne Lampen einsetzen

LED-Lampen benötigen bis zu 80 Prozent weniger Energie als Halogenlampen und ca. 50 Prozent weniger als Energiesparlampen. Sie haben außerdem eine deutlich höhere Lebensdauer. Trotzdem: Am meisten Strom spart, wer beim Verlassen des Zimmers das Licht ausschaltet. Für Außenbereiche sowie Haustür, Treppen oder Keller lohnen sich Bewegungsmelder.

Auf das Energielabel achten

Bei Neuanschaffungen von Geräten auf das Energielabel achten. Seit 2021 werden alle Energielabel nach und nach auf die Energieeffizienzklassen A (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch) umgestellt. Alle Energielabel kurz erklärt: www.energielabel-kompass.de

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© HEA 8/2022 Herausgeber: HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. Reinhardstraße 32 10117 Berlin